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1243. Oktober 18. Breslau.

Herzog Boleslaw urkundet ganz dasselbe wie oben in No. 591 a., nur dass die pars silve quod ubrsar vocatur hier als inter villam Harperti und Probsan (Harpersdorf und Propsthain) gelegen bezeichnet wird.

Z. wie in No. 591 a.


Staats-Archiv Trebnitz 58, eigentümlicher Weise sind bei beiden Urkunden gerade nur die letzten Zahlbestimmungen der Jahreszahlen, die Einer, nicht mit Ziffern sondern mit Buchstaben ausgeschrieben, so dass die Differenz 1242 resp. 1243 recht deutlich zu Tage tritt. Beide Urk. Staatsarchiv Trebnitz 56 (oben No. 591 a.) und 58, obwohl in der Schrift sehr wesentlich unterschieden, gewähren doch beide nicht den mindesten äusseren Grund zum Argwohne, die Schrift in 56 ist schöner, aber die in 58 dafür noch ungezwungener und bei beiden über die Herstammung aus der Mitte des XIII. Jahrhunderts kaum ein Zweifel, beide Siegel sind gute und scharfe Abdrücke des echten Siegels Boleslaw's. Doch können nach menschlichem Ermessen nicht beide Urkunden echt sein, und in der Nothwendigkeit eine Entscheidung zu treffen, kann man sich zu einem Unheil gegen 58 durch den sonst vielleicht geringfügeren Umstand bestimmen lassen, dass es auffallend erscheinen müsste, wenn von der ganzen auffallend glänzenden und zahlreichen Gesellschaft, welche wir am 16. Oktober in Breslau (vergl. No. 607) den jungen Herzog umgeben sehen, (ob sie wohl zur Leichenfeier der Herzogin Hedwig gekommen waren?) auch nicht Einer mehr am 18, an demselben Orte dem Herzog als Zeuge zur Verfügung gestanden hätte, während einige derselben doch noch in der folgenden Urkunde wiederkehren. Da scheint sich doch das Jahr 1242 eher zu empfehlen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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